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Als Versicherungsnehmer haben Sie einige Pflichten, auch Obliegenheiten genannt. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflichtung, einen unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden und die Folgen eines eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten. Das kann zum Beispiel bedeuten, Wertgegenstände zu retten, solange man damit nicht seine eigene Gesundheit riskiert.